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   OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2016 - 12 S 25.16   

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OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2016 - 12 S 25.16 (https://dejure.org/2016,35245)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.10.2016 - 12 S 25.16 (https://dejure.org/2016,35245)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Oktober 2016 - 12 S 25.16 (https://dejure.org/2016,35245)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 6 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 60a Abs 2 S 1 AufenthG 2004
    Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; Duldung; Abschiebungshindernis; Vater-Kind-Beziehung; Umgang in der Aufbauphase; deutsches Kind und deutsche Kindesmutter; Kleinstkind; Nachholung des Visumsverfahrens; lange Trennungszeit

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 6 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 60a Abs 2 S 1 AufenthG, § 146 VwGO, § 123 VwGO
    Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; Duldung; Abschiebungshindernis; Vater-Kind-Beziehung; Umgang in der Aufbauphase; deutsches Kind und deutsche Kindesmutter; Kleinstkind; Nachholung des Visumsverfahrens; lange Trennungszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2016 - 12 S 25.16
    Er hat sich ferner kurze Zeit nach Kenntnis der Geburt seines Sohnes und dem Scheitern seiner Bemühungen, mit der Kindesmutter eine einvernehmliche Regelung zur Anerkennung der Vaterschaft und für den Umgang mit seinem Sohn zu treffen, mit dem Antrag vom 3. März 2016 mit Hilfe des Familiengerichts um die Feststellung der Vaterschaft sowie um die Einräumung eines Umgangsrechts bemüht (vgl. zur notwendigen Berücksichtigung solcher Umstände: BVerfG, Beschluss vom 9. Januar 2009 - 2 BvR 1064/08 - NVwZ 2009, 387, juris Rn. 21).

    Für diese Annahme spricht auch, dass Kleinstkindern eine Trennung nicht verständlich gemacht werden kann (BVerfG, Beschluss vom 9. Januar 2009, a.a.O., juris Rn. 17 m.w.N.) und eine wirksame Abmilderung der Wirkungen der Trennung durch die Aufrechterhaltung des Kontakts vom Ausland etwa per Telefon nicht möglich ist.

  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2016 - 12 S 25.16
    Bei einer Vater-Kind-Beziehung kommt hinzu, dass der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch Betreuungsleistungen der Mutter oder dritter Personen entbehrlich wird, sondern eigenständige Bedeutung für die Entwicklung des Kindes haben kann (vgl. BVerfG u. a. Beschluss vom 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05 -, NVwZ 2006, 682, juris Rn. 16 f. m.w.N.).
  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2016 - 12 S 25.16
    Die aufenthaltsrechtlichen Schutzwirkungen des Art. 6 Abs. 1 und 2 GG sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 1001/04 - BVerfGK 7, 49, juris Rn. 21 f., 24 ff.) gegenüber den allgemeinen einwanderungspolitischen Belangen der Zuzugsregelung und -beschränkung von Ausländern vorrangig am Kindeswohl zu messen.
  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2016 - 12 S 25.16
    Der Sohn des Antragstellers ist am 25. Dezember 2015 geboren, mithin in einem Alter, in dem die Entwicklung sehr schnell voranschreitet, so dass hier auch eine verhältnismäßig kurze Trennungszeit im Lichte von Art. 6 Abs. 2 GG schon unzumutbar lang sein kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. August 1999 - 2 BvR 1523/99 - NVwZ 2000, 59 juris Rn. 10).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.04.2015 - 11 M 39.14

    Visum zum Familiennachzug zu minderjährigem deutschen Kind bei fehlendem

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2016 - 12 S 25.16
    Die zwischen den Verfahrensbeteiligten umstrittene Frage, ob der Antragsteller im Fall einer Ausreise überhaupt eine konkrete Nachzugsperspektive hätte oder die insoweit vom Antragsgegner angeführte Regelung des § 28 Abs. 1 Satz 4 AufenthG, die nach Stimmen in Rechtsprechung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. April 2015 - OVG 11 M 39.14 - EA S. 2 m.w.N) und Literatur (u.a. Marx, a.a.O., Rn. 158 f.) nicht den Nachzug eines ausländischen Elternteils aus dem Heimatstaat ermöglichen soll, eine solche eröffnen würde, bedarf danach keiner Entscheidung.
  • OVG Bremen, 30.06.2010 - 1 B 123/10

    Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen einer Eltern-Kind-Beziehung -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2016 - 12 S 25.16
    Vielmehr greifen die Schutzwirkungen mit den ihnen im Einzelfall zukommenden Gewicht schon dann, wenn der Umgang des ausländischen Elternteils mit seinem Kind zur Verwirklichung des Umgangsrechts und der Umgangspflicht (§ 1684 Abs. 1 BGB) in der Aufbauphase erst angebahnt wird (OVG Münster, Beschluss vom 31. Juli 2006 - 19 E 1356.05 - juris Rn. 7; OVG Bremen, Beschluss vom 30. Juni 2010 - 1 B 123.10 u.a. -, InfAuslR 2011, 13, juris Rn. 5, Marx, in GK-AufenthR, Stand: August 2016, § 28 Rn. 157).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.2016 - 11 S 1460/16

    Familiennachzug; außergewöhnliche Härte; sozialpädagogische Betreuung eines

    Dass - wie im Fall des Antragstellers - auch aufgrund der Unterbringung seiner Tochter ab Januar 2013 im Kinderheim bzw. ab August 2014 im Wege einer intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII in Portugal die Vater-Kind-Kontakte noch nicht in einer Weise derart regelmäßig und intensiv waren, dass sich in ihnen die elterliche Erziehungs- und Betreuungsverantwortung bereits endgültig verfestigt hätte, steht einer Berufung des nichtehelichen Vaters auf Art. 6 GG nicht entgegen (vgl. zur aufenthaltsrechtlichen Schutzwirkung des Art. 6 GG in der Aufbauphase einer Vater-Kind-Beziehung auch OVG BB, Beschluss vom 20.10.2016 - OVG 12 S 25.16 -, juris).
  • OVG Hamburg, 06.07.2018 - 3 Bs 97/18

    Eilantrag gegen die Untersagung der Abschiebung; Umstellung des Antrages nach

    Dies setzt allerdings voraus, dass sich der ausländische Elternteil zur Wahrnehmung seiner elterlichen Verantwortung für sein Kind ernsthaft um Umgang mit diesem bemüht und dem Umgang Gründe des Kindeswohls nicht entgegenstehen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20.10.2016, OVG 12 S 25.16, juris Rn. 8; OVG Münster, Beschl. v. 31.7.2006, 19 E 1356/05, juris Rn. 7).
  • VG Cottbus, 19.12.2016 - 4 L 639/16

    Aussetzung der Abschiebung wegen eines anhängigen

    Auch der Umgang des Kindes mit dem getrennt lebenden Elternteil ist für die Entwicklung und das Wohl des Kindes grundsätzlich von herausragender Bedeutung (§ 1626 Abs. 3 BGB), und es dient in der Regel ganz wesentlich dem Bedürfnis des Kindes und seiner Persönlichkeitsentwicklung, Beziehungen auch zu diesem Elternteil aufzubauen und zu erhalten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Oktober 2016 -OVG 12 S 25.16-, zitiert nach Juris, m.w.N.).

    In dieser Aufbauphase ist dem Elternteil und seinem Kind die Chance zu geben, emotionale Bindungen aufzubauen und die Grundlage dafür zu legen, dass der Elternteil am Leben und Aufwachsen des Kindes tatsächlich Anteil nehmen und seiner Elternverantwortung gerecht werden kann, damit sich die familiären Beziehungen entwickeln können (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Oktober 2016, a.a.O.).

    Sollte das Familiengericht einen Beschluss zur Feststellung der Vaterschaft fassen (vgl. § 182 FamFG) oder dem Verfahren Fortgang -etwa durch eine Begutachtung- gegeben werden, bemisst sich daran die weitere Entwicklung der familiengerichtlichen Verfahren sowohl in Bezug auf die Vaterschaftsfeststellung als auch hinsichtlich des familiengerichtlichen Verfahrens betreffend den Umgang zwischen dem Kind und dem Antragsteller; erst danach lässt sich die Frage beantworten, ob eine weitere persönliche Anwesenheit des Antragstellers im Bundesgebiet für die Weiterführung der familiengerichtlichen Verfahren erforderlich ist, was -wie ausgeführt- durch die Ausländerbehörde im vorliegenden Fall nicht vereitelt werden darf, oder ob dem Antragsteller und seinem Kind in einer Aufbauphase die Chance zu geben ist, emotionale Bindungen aufzubauen und die Grundlage dafür zu legen, dass der Elternteil am Leben und Aufwachsen des Kindes tatsächlich Anteil nehmen und seiner Elternverantwortung gerecht werden kann, damit sich die familiären Beziehungen entwickeln können (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Oktober 2016, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 05.03.2024 - 10 CE 24.384

    Aussetzung der Abschiebung, Vater-Kind-Beziehung (hier: verneint),

    Vielmehr greifen die Schutzwirkungen mit dem ihnen im Einzelfall zukommenden Gewicht schon dann, wenn der Umgang des ausländischen Elternteils mit seinem Kind zur Verwirklichung des Umgangsrechts und der Umgangspflicht (§ 1684 Abs. 1 BGB) in der Aufbauphase erst angebahnt wird (vgl. OVG BBg, B.v. 20.10.2016 - OVG 12 S 25.16 - juris Rn. 8).
  • VG Berlin, 09.09.2019 - 19 K 447.17

    Ausweisung eines Ausländers wegen mehrfacher strafrechtlicher Verurteilungen;

    Es kommt hinzu, dass die beiden deutschen Kinder des Klägers mit acht Jahren (Sami) und knapp vier Jahren (Hanin) noch verhältnismäßig jung sind, wenngleich es sich bei ihnen auch nicht mehr um Klein- bzw. Kleinstkinder handelt, denen eine Trennung schlechterdings noch nicht verständlich gemacht werden und bei denen auch eine verhältnismäßig kurze Trennungszeit im Lichte von Art. 6 Abs. 2 GG schon unzumutbar lang sein kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. August 1999 - BVerfG 2 BvR 1523/99 -, NVwZ 2000, 59 ; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Oktober 2016 - OVG 12 S 25.16 -, juris Rn. 12).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2018 - 2 M 127/18

    Abschiebung während eines umgangsrechtlichen Verfahrens; Duldungsanspruch

    Vielmehr greifen die Schutzwirkungen mit dem ihnen im Einzelfall zukommenden Gewicht schon dann, wenn der Umgang des ausländischen Elternteils mit seinem Kind zur Verwirklichung des Umgangsrechts und der Umgangspflicht (§ 1684 Abs. 1 BGB) in der Aufbauphase erst angebahnt wird (vgl. OVG BBg, Beschl. v. 20.10.2016 - OVG 12 S 25.16 -, juris RdNr. 8).
  • VG Schleswig, 29.08.2022 - 11 B 81/22

    Einstweiliger Rechtschutz bei Abschiebung

    Es ist zwar davon auszugehen, dass Art. 6 GG vorliegend die Lebensgemeinschaft zwischen dem Antragsteller, seiner Tochter und der Kindsmutter schützt, da diese in einem gemeinsamen Haushalt leben und damit angesichts fehlender gegenteiliger Anhaltspunkte davon auszugehen ist, dass eine persönliche Verbundenheit zwischen dem ein Jahr und vier Monate alten Kind und seinen Eltern besteht, auf deren (durchgängiger) Aufrechterhaltung das Kind zu seinem Wohl angewiesen ist (vgl. zu letzterem etwa OVG Schleswig, Beschl. v. 22.08.2020 - 4 MB 48/19, juris Rn. 10 [in Bezug auf ein 1 Jahr und 9 Monate altes Kind] sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20.10.2016 - OVG 12 S 25.16 -, juris Rn. 12 m.w.N.).
  • VG München, 31.07.2018 - M 10 E 18.2853

    Erfolgloser Antrag auf Duldung wegen fehlender Vater-Kind-Beziehung

    Auch der Umgang des Kindes mit dem getrennt lebendenden Elternteil kann für die Entwicklung und das Wohl des Kindes von herausragender Bedeutung sein (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 20.10.2016 - OVG 12 S 25.16).
  • VG Berlin, 03.12.2019 - 19 194.19

    Klage gegen Ausweisung nebst Abschiebungsandrohung sowie befristetes Einreise-

    Es kommt hinzu, dass die deutschen Tochter des Klägers mit siebeneinhalb Jahren noch verhältnismäßig jung ist, wenngleich es sich bei ihr auch nicht mehr um Klein- bzw. Kleinstkind handelt, dem eine Trennung schlechterdings noch nicht verständlich gemacht werden und bei denen auch eine verhältnismäßig kurze Trennungszeit im Lichte von Art. 6 Abs. 2 GG schon unzumutbar lang sein kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. August 1999 - BVerfG 2 BvR 1523/99 -, NVwZ 2000, 59 ; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Oktober 2016 - OVG 12 S 25.16 -, juris Rn. 12).
  • VG Schleswig, 28.07.2022 - 11 B 64/22

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren wegen abgelehnter Verlängerung einer

    Zwar kann es im Rahmen des Aufbaus einer Eltern-Kind-Beziehung ausreichend sein, wenn der ausländische Elternteil sich zur Wahrnehmung seiner elterlichen Verantwortung für sein Kind ernsthaft um Umgang mit diesem bemüht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.10.2021 - OVG 11 S 81/21 -, juris Rn. 12 und v. 20.10.2016 - OVG 12 S 25.16 -, juris Rn. 9).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2019 - 4 MB 48/19

    Ausländerrecht: Abschiebung eines Ausländers bei Bestehen einer

  • VG Schleswig, 31.03.2022 - 11 B 10016/21
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2021 - 11 S 81.21

    Anspruch auf weitere Duldung des Aufenthalts

  • VG Schleswig, 13.04.2023 - 11 B 49/23

    Widerruf einer Duldung; faktischer Inländer

  • VG Schleswig, 03.04.2019 - 11 B 36/19

    Aussetzung der Abschiebung und Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der

  • VG Magdeburg, 21.02.2018 - 8 B 496/17

    Asylrecht: Einstweilige Anordnung gegen die Rückführung nach Dublin-Vorschriften

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